Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
für HARDECK Gutscheine 

Definitionen 

Betreiber: Der Betreiber der Webseite www.hardeck.de ist die Hardeck Möbel GmbH & Co. KG (nachstehend “Hardeck“), vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: 
Hardeck GmbH, Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 847 
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer: Karl-Ernst Hardeck, Dirk Hardeck 

Käufer: Käufer ist derjenige, der einen Geschenkgutschein über die Plattform www.hardeck.de oder stationär in einer Filiale von HARDECK kauft. 

Einlöser: Einlöser ist, wer als berechtigter Gutscheininhaber mit dem jeweiligen Gutscheincode die Leistung einlöst.  

Geschenkgutschein: Geschenkgutschein sind solche Gutscheine, die einen bezifferten Betrag in EURO ausweisen und die entweder vom Käufer über die Plattform www.hardeck.de oder stationär in einer Filiale von HARDECK gekauft wurden. 

Wertgutschein: Wertgutscheine sind solche Gutscheine, die einen bezifferten Betrag in EURO ausweisen und dem Einlöser von HARDECK kostenfrei und persönlich zur Verfügung gestellt wurden. 

Mehrzweckgutschein: Mehrzweckgutscheine können entweder Geschenkgutscheine oder Wertgutscheine sein. 

 

  1. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle von HARDECK ausgegebenen Mehrzweckgutscheine. Soweit für einzelne Mehrzweckgutscheine besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 

 

  1. Gültigkeitszeitraum & Übertragung 

Gültigkeit Geschenkgutschein: Die Gültigkeit der gekauften Geschenkgutscheine beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Datum des Kaufs. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Geschenkgutscheine frei verwendet werden. 

Gültigkeit Wertgutschein: Die Gültigkeit von Wertgutscheinen beträgt drei Jahre, beginnend zum Ende des Jahres (31.12.) der Ausstellung. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert der Geschenkgutscheine frei verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

Die Gutscheine können anderen Personen übertragen werden. Er kann von einer beliebigen Person eingelöst werden. 

 

  1. Einlösung 

HARDECK Mehrzweckgutschein können bei Käufen unter www.hardeck.de und stationär in einer Filiale von HARDECK eingelöst werden. 

Die Einlösung kann für den Kauf aller Produkte und Dienstleistungen erfolgen, nicht aber für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen. 

Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Restbeträge können bei weiteren Einkäufen genutzt werden, bis der gesamte Gutscheinwert vollständig verrechnet wurde. 

Bei Verlust eines HARDECK Mehrzweckgutscheines ist kein Ersatz möglich. 

Beim Kaufabschluss auf der Internetseite von HARDECK ist es nicht möglich, mehrere Gutscheine für einen einzelnen Kauf einzulösen. 

HARDECK Mehrzweckgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. 

HARDECK Mehrzweckgutscheine verlieren ihre Gültigkeit durch: 

  • die Einlösung der gesamten Gutscheinsumme bei einem Einkauf auf der Internetseite von HARDECK oder und stationär in einer Filiale von HARDECK. 

  • die Einlösung des Restbetrages eines bereits genutzten Gutscheincodes oder 

  • mit Eintritt der Verjährungsfrist 

 

  1. Berechtigung bei Einlösung 

HARDECK ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Die Inhaber des Gutscheins haben daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und HARDECK unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend. 

 

  1. Erfüllung 

Beim Kauf eines HARDECK Geschenkgutscheins ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von HARDECK zum Zeitpunkt des Kaufes. 

Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Mehrzweckgutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Mehrzweckgutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über. 

 

  1. Mehrfacheinlösung 

HARDECK Mehrzweckgutscheine können mehrfach genutzt werden, solange die Gutscheinsumme nicht vollständig aufgebraucht worden ist. Die Mehrfachnutzung bei einer Restsumme von 0,00 EURO ist nicht möglich. 

Eine missbräuchliche oder widerrechtlich mehrfache Einlösung eines HARDECK Mehrzweckgutscheines wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung. 

 

  1. Schlussbestimmung 

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden.